Corona-Brief 2

20.03.2020

Betreuung von Kindern von Eltern in Schlüsselpositionen

Liebe Eltern,

das Schulministerium hat neue Information zur Frage geschickt, welche Kinder ab Mittwoch, den 18.03.2020 trotz Schulschließung betreut werden sollen:

Kinder von Schlüsselpersonen, die alleinerziehend sind bzw. wenn beide Eltern Berufe mit Schlüsselfunktionen haben.

Schlüsselpersonen sind: Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient. Dazu zählen insbesondere:

  • Alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe,
  • Kinder- und Jugendhilfe,
  • der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz),
  • der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung),
  • der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen.

Kinder, die krank sind bzw. Symptome des Corona-Virus zeigen, dürfen nicht geschickt werden. Auch wenn innerhalb der Familie Personen, an dem Virus erkrankt sind, dürfen diese Kinder nicht an der Betreuung teilnehmen.

Krankheitssymptome sind:

  • Fieber
  • Husten
  • Atemprobleme wie Kurzatmigkeit
  • Muskel- und Gelenkschmerzen
  • Kopfschmerzen
  • Halsschmerzen
  • Übelkeit/Erbrechen
  • verstopfte Nase/Schnupfen
  • Durchfall

Am Montag werden wir ein Formular weiterleiten, mit dem sich Eltern vom Arbeitgeber bescheinigen lassen, dass sie beruflich in einer Schlüsselfunktion sind und ihre Kinder nicht betreuen können.

Alle anderen Kinder werden während der Schulschließung nicht durch die Schule betreut.

Mit freundlichen Grüßen

Felizitas Kehrenberg

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