Corona-Brief 11

25.04.2020

Ausweitung der Notfallbetreuung auf Alleinerziehende

Liebe Eltern,

gestern Abend erhielten wir folgende Verordnung aus dem Ministerium:

Die Notbetreuung wir auf die Eltern ausgeweitet die Alleinerziehend sind. Das Ministerium schreibt dazu: Alleinerziehende Elternteile, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder die sich aufgrund einer Schul- oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befinden, haben ab dem 27. April 2020 Anspruch auf die Teilnahme ihres Kindes an der Notbetreuung, sofern eine private Betreuung nicht anderweitig organisiert werden kann. Dies gilt für jede Erwerbstätigkeit des alleinerziehenden Elternteils, unabhängig von der Auflistung der Tätigkeitsfelder, die sich aus der Anlage der CoronaBetrVO ergeben.

Eltern, die diese Betreuung benötigen, melden sich bitte ab Montag, den 27.04. im Sekretariat unter der Telefonnummer: 5635284. Falls Sie die Betreuung am Montag bereits nötig haben, bringen Sie eine Aufstellung der notwendigen Betreuungszeiten mit und reichen Sie die Bescheinigung des Arbeitgebers bzw. der Ausbildungsstätte nach.

Die erforderlichen Formulare finden Sie unter dem Corona-Brief Nr. 10.

Mit freundlichen Grüßen

Felizitas Kehrenberg
Schulleitung

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